Schwerbehinderte Menschen werden in ihrem Leben in verschiedenen Bereichen unterstützt – unter anderem stehen ihnen zahlreiche steuerliche Erleichterungen zu.Diese können zum Teil erheblich sein und reichen – je nach dem Grad einer Behinderung oder den eingetragenen Merkzeichen im Behindertenausweis – vom pauschalen Freibetrag über die Erstattungen von Sonderausgaben bis zum Erlass der Kraftfahrzeugssteuer. Da Defi-Patienten in der Regel einen Grad der Behinderung von mindestens 50 Prozent zuerkannt wird, gehen wir in Teil 3 unserer Artikelreihe auf diese steuerlichen Vorteile ein.
G – H – 100 ? Auch wenn die Zahlen und Buchstaben eher an ein Nummernschild erinnern: Tatsächlich sind dies Zeichen, die so oder in anderen Kombinationen auf Schwerbehindertenausweisen zu finden sind. Was sie bedeuten, welche Informationen Sie sonst noch auf dem Schwerbehindertenausweis finden und wozu er berechtigen kann: Dazu haben wir für die zweite Folge unserer Reihe recherchiert. Entstanden ist eine Übersicht, die darlegt, unter welchen Voraussetzungen es zu bestimmten Einträgen in den Schwerbehindertenausweis kommt – auch wenn jede Krankengeschichte natürlich individuell geprüft werden muss. Vorab beruhigend ist vielleicht, dass der Ausweis keine Informationen über eine konkrete Krankheit preisgibt. Es geht dort nur darum, den Grad Ihrer Behinderung sowie Ihre Rechte und Ansprüche auf Nachteilsausgleiche offiziell zu dokumentieren.
Rund 500.000 Menschen lassen in Nordrhein-Westfalen jährlich feststellen, ob sie aufgrund einer Behinderung ein Recht auf Leistungen zur Verbesserung ihrer sozialen Teilhabe haben. Da ICD-Träger in aller Regel als schwerbehindert anerkannt werden, wollen wir das Thema mit einer dreiteiligen Artikel-Serie beleuchten. Zum Auftakt widmen wir uns dem Antrag auf Feststellung einer Schwerbehinderung. Die nächsten Artikel betrachten, zu welchen Leistungen ein Schwerbehindertenausweis berechtigt und wie sich eine Schwerbehinderung steuerlich auswirken kann. Jeder Artikel endet mit praktischen Downloads und Links zum Thema. Los geht’s!
Defi-Trägern steht ein Schwerbehindertenausweis zu. Das geht aus der GdB/MdE-Tabelle (Grad der Behinderung/Minderung der Erwerbsfähigkeit) hervor. Darin können Patienten ihren Grad der Behinderung bzw. die Minderung ihrer Erwerbsfähigkeit ablesen. Menschen nach Implantation eines Kardioverter-Defibrillators sind laut Tabelle, egal mit welcher Grunderkrankung, mindestens zu 50 Prozent schwerbehindert. Das ist die Schwelle zur Schwerbehinderung.