Wie bekomme ich einen Schwerbehindertenausweis?

Damit ihre Schwerbehinderung anerkannt wird, müssen sie einen Antrag auf Anerkennung der Schwerbehinderung beim örtlichen Versorgungsamt stellen. Sprechen Sie zunächst mit Ihrem Arzt über die Beantragung des Ausweises. Ein formloses Schreiben an das Versorgungsamt, dem Sie eine ärztliche Bescheinigung über die Art der Behinderung beilegen, genügt. Das Versorgungsamt sendet Ihnen nach dem Erhalt des Schreibens den amtlichen Antragsvordruck zu, den Sie ausgefüllt zurücksenden müssen. Das Versorgungsamt fordert dann eventuell ergänzende Unterlagen und Gutachten von den behandelnden Ärzten ein. Die Zusendung des Bescheids über die Einstufung Ihrer Behinderung sowie des Schwerbehindertenausweises kann mehrere Wochen oder Monate dauern. Der Ausweis gilt dann für fünf Jahre.

Was bringt mir der Schwerbehindertenausweis?

Mit dem Ausweis können Sie den Anspruch auf Ihre Rechte als schwerbehinderter Mensch nachweisen. Die Rechte beinhalten u. a. Kündigungsschutz und Zusatzurlaub, aber auch Nachteilsausgleiche. So wird Schwerbehinderten bei der Einkommens- und Lohnsteuer ein zusätzlicher Pauschbetrag eingeräumt.

Mit dem Ausweis können Sie Schwerbehindertensitzplätze in öffentlichen Verkehrsmitteln nutzen. In öffentlichen Einrichtungen, wie Schwimmbädern, Tierparks, Ausstellungen und Museen, wird Ihnen ein Preisnachlass gewährt.

Seit dem 1. September 2011 können Erwerbsbehinderte in Deutschland außerdem wesentlich mehr Züge kostenlos nutzen. Diese Regelung gilt in allen Nahverkehrszügen der Deutschen Bahn (DB), wie der DB –Regionalbahn (RB), dem Regionalexpress (RE), dem Interregio-Express (IRE) und der S-Bahn. Als „Fahrkarte“ dient Ihr Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen G, aG, Gl, B oder H und einem Beiblatt mit gültiger Wertmarke.

Diese Wertmarke erhalten Sie bei Ihrem zuständigen Versorgungsamt.

Kosten für die Wertmarke (Stand November 2022):

  • 91 EUR für ein ganzes Jahr
  • 46 EUR für ein halbes Jahr
  • kostenlos für Blinde, Hilflose sowie Schwerbehinderte mit den Kennzeichen G aG und GL, die Leistungen zur Sicherung ihres Lebensunterhalts nach dem Sozialgesetzbuch oder dem Bundesversorgungsgesetz beziehen. 
  • kostenlos für eine Begleitperson, sofern im Ausweis die Notwendigkeit ständiger Begleitung bescheinigt ist (Merkzeichen B).