Kann an meinem Arbeitsplatz eigentlich alles so bleiben, wenn ich einen Defi oder einen Herzschrittmacher (HSM) trage? Viele Implantierte, die im Rahmen der Wiedereingliederung an ihren Arbeitsplatz zurückkehren, sind unsicher. Besonders dann, wenn sie von elektromagnetischen Feldern (EMF) gehört haben, die Ihr kardiales Implantat beeinflussen oder sogar stören können. Damit verbunden besteht meist die Schwierigkeit, diese Gefährdungslage selbst nicht einschätzen zu können. Dies gilt besonders für die Frage, wo relevante EMF entstehen und welches Gefahrenpotenzial sie tatsächlich bergen. Um hier Klarheit zu erhalten, thematisierte der Online-Gesprächskreis im August 2022 die Anforderungen für ein sicheres Arbeiten mit Defi oder Herzschrittmacher aus Sicht des Arbeitsschutzes. Das Thema war scheint’s so interessant, dass sich nicht nur berufstätige Betroffene zugeschaltet hatten, sondern auch Kardiolog_innen. Kein Wunder, denn Referent des Nachmittags war mit dem Dipl. Ing. Ingo Bömmels ein ausgewiesener Spezialist und Praktiker auf diesem Gebiet.
Nachweislich gesundheitlich Angeschlagene und Schwangere genießen aus Sicht des Gesetzgebers einen besonderen Schutzstatus. Für sie gilt, dass sie gesundheitsgefährdende Temperaturen am Arbeitsplatz keinesfalls hinnehmen müssen.
Kann der Arbeitgeber nicht dafür sorgen, dass die Raumtemperatur sich im Normalbereich (20 bis 26 Grad Celsius) bewegt, besteht für Mitarbeiter mit besonderem Schutzstatus und einem entsprechendem ärztlichen Attest sogar ein Recht auf Freistellung.
Nach einer Herzoperation gehen die meisten Patienten in eine Reha-Maßnahme. Im Idealfall erlangen sie dabei ihre ursprüngliche körperliche Verfassung zurück – und können danach in ihr Berufsleben zurückkehren. Bleiben sie aber körperlich eingeschränkt, ist ihnen die Rückkehr an ihren vormaligen Job oft nicht möglich. Wie kann es also für Defi-Träger beruflich weiter gehen, wenn sie ihren ursprünglichen Beruf nicht mehr ausüben können oder dürfen? Auch dazu gibt es Reha-Maßnahmen. Offiziell heißen sie »Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben«. Sie umfassen Maßnahmen, die dabei helfen, Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen wieder in das Arbeitsleben zu integrieren.