Dabei werden folgende Informationen empfangen:

  • aufgetretene Herzrhythmusstörungen,
  • aus dem Implantat abgegebene Therapien (z.B. Schocks bei ICDs),
  • Batteriestatus des Implantats,
  • Zustand der Elektroden.

Es sind vollwertige telemetrische Nachsorgen von Schrittmachern, ICD, CRT-D, CRT-P und Reveals möglich. Diese telemedizinischen Abfragen bieten u.a. den Vorteil einer Zeitersparnis durch bequeme und einfache Datenübertragung von zu Hause und volle Flexbilität wann und wo Sie die Nachsorge durchführen lassen. So können manchmal schnell unklare Beschwerden abgeklärt werden. Ein weiterer Vorteil ist die Möglichkeit der präventiven Medizin durch kontinuierliche Monitorüberwachung der Patienten mit einer Herzschwäche (z.B. sog. „Carelink Optivol“ der Firma Medtronic oder CorVue™ bei der Firma St. Jude Mecial), so dass im Einzelfall frühzeitig vor Eintreten von Beschwerden eine Therapie eingeleitet werden kann und somit eine kardiale Dekompensation und u. U. stationäre Behandlung vermieden wird.

Trotz der gesendeten wichtigen Informationen ist immer zu beachten, dass die telemedizinische Datenübermittlung nicht das persönliche Gespräch mit Ihrem Arzt und die klinische Beurteilung ersetzen kann! Viele Zentren führen deshalb eine kombinierte Betreuung über Telemedizin und persönliche Vorstellungen in Schrittmacher/Defi-Ambulanzen durch. In der Rhythmologie des UKM konnte beispielsweise auf diese Weise bei vielen Patienten die Anzahl der ambulanten Kontrollen reduziert werden und gleichzeitig aber die Qualität und persönliche Betreuung weiter fortgesetzt werden.

Autor:  Prof. Dr. Lars Eckardt, Meizinischer Beirat der Defi-Liga e.V.