Unserer Einschätzung nach wird das im Herbst sein, wir müssen zudem noch berücksichtigen, dass wir alle zur Risikogruppe gehören. Sollten für dieses Jahr noch Vereinsbeschlüsse gefasst werden müssen, dürfen diese gemäß §32 BGB Abs. 2, zwar auch schriftlich erklärt werden, dazu ist aber bereits jetzt anzumerken, dass dann definitiv ALLE Mitglieder schriftlich antworten müssen. Fehlt nur eine Antwort eines Mitgliedes, gilt ein Beschluss als nicht angenommen! Sollten dazu Ausnahmeregelungen erlassen werden, werden wir Euch rechtzeitig darüber informieren.

Achtet auf Euch und Eure Lieben und bleibt gesund.

Der Vorstand