Neue Erkenntnisse zu Warensicherungssystemen im Einzelhandel

Ein nicht neues, aber dennoch aktuelles Thema war Ingo Bömmels in seinem Arbeitskreis sehr wichtig: die Warensicherungssysteme im Einzelhandel. Hierbei handelt es sich um ein System, das nicht bezahlte bzw. nicht entsicherte Ware am Ausgang eines Geschäftes erkennt und einen Alarm abgibt. Dazu ist ein Sicherungsmittel an der Ware befestigt, welches in einer Durchgangsschleuse im Ein- und Ausgangsbereich des Geschäftes erkannt wird. Beim regulären Bezahlvorgang wird das Sicherungsmittel entweder entfernt oder an der Kasse beim Scannen mit einem Deaktivator deaktiviert. Im Einzelhandel werden Warensicherungssysteme mit unterschiedlichen Verfahren und Sendefrequenzen eingesetzt. Während die Warensicherungssysteme, die im Hochfrequenzbereich (MHz-Bereich) arbeiten für den Implantatträger als unkritisch einzustufen sind, sind die Systeme im Niederfrequenzbereich (kHz-Bereich) als kritisch zu bewerten. Im Wesentlichen sind das Systeme, die das – Elektromagnetische – EM-Verfahren oder – Akustomagnetische – AM-Verfahren anwenden. Da der Gesetzgeber für Implantatträger keine verbindlichen Grenzwerte für elektromagnetische Felder vorgibt, wurden hier als Bewertungsgrundlage die Schwellenwerte aus dem Forschungsbericht 451 des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) angewendet. Die Schwellenwerte aus diesem Forschungsbericht 451 basieren auf einer Produktnorm, nach der die Implantat-Hersteller ihre Implantate prüfen. Mit dieser Bewertungsgrundlage konnten Sicherheitsabstände zu den Komponenten (Durchgangsschleuse/ Deaktivator) der Warensicherungssysteme festgelegt werden. Während der Implantatträger je nach Verfahren (EM/AM) in der Durchgangsschleuse 30 cm bis 70 cm Abstand zu den Antennen einhalten muss, beträgt der Abstand beim Deaktivieren der Ware an der Kasse deutlich über einen Meter. Zudem wird im Einzelhandel am Ende der Kasse, in der Packzone der Warenschütte, Detektionsantennen (vergleichbar mit den Antennen der Durchgangsschleuse) eingesetzt, um nicht deaktivierte Ware zu erkennen. Dies dient dazu, den Kunden vor der peinlichen Situation zu schützen, einen Alarm beim Verlassen des Geschäftes auszulösen. Auch hier sollte der Implantatträger den genannten Sicherheitsabstand einhalten.

Grundsätzlich ist der Betreiber dieser Warensicherungssysteme verantwortlich und muss einen gefahrenlosen Betrieb sicherstellen. Aktuell führen Vertreter der Unfallversicherungsträger Gespräche mit allen Beteiligten, um einen sicheren und vor allen Dingen gesetzes- und regelkonformen Betrieb dieser Warensicherungssysteme herzustellen.

Lesen Sie hier die Zusammenfassung des Vortrags von Ingo Bömmels über den Arbeitsschutz für Beschäftigte mit aktiven Implantat, der nach dem Gesprächskreis im Mai 2017 entstand. Sie finden dort folgende Informationen:

  • Feldquellen und deren Eigenschaften
  • Hinweise zu der Vielfalt und Eigenschaften der Implantate
  • Die Expositionssituation bzw. Arbeitsweise der Beschäftigten am Arbeitsplatz
  • Die Pflichten von Arbeitgebern und Beschäftigten
  • Was können Herzschrittmacher- und Defibrillator-Patienten tun?

Am Ende des intensiven Austauschs, in dem Ingo Bömmels immer wieder auf die Fragen der Teilnehmer_innen einging, war allen klar, dass ein Arbeitsplatz mit elektrischen, magnetischen und elektromagnetischen Feldquellen nicht grundsätzlich gefährlich ist. Entscheidend ist, dass sowohl die Patienten als auch die Arbeitgeber die Gefahren kennen sollten, um angemessen reagieren zu können. Deshalb sei es vor allem wichtig und zielführend, wenn sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer gemeinsam fachlich beraten lassen. Von gut sichtbaren Warnhinweisen mit Abstandsangaben bis zu Verhaltensregeln und Aufenthaltsverboten sei hier vieles denkbar. Nach einer Beurteilung – das berichtete ein Teilnehmer des Arbeitskreises aus persönlicher Erfahrung – herrsche für den Arbeitnehmer und den Arbeitgeber meist eine befreiende Klarheit darüber, wie leicht Arbeitsschutz doch oft umsetzbar ist. Um gut informiert zu sein, empfahl Ingo Bömmels auch die Lektüre der neuen „Arbeitsschutzverordnung zu elektromagnetischen Feldern (EMFV) (PDF-Datei) sowie den Forschungsbericht 451 „Elektromagnetische Felder am Arbeitsplatz Sicherheit von Beschäftigten mit aktiven und passiven Körperhilfsmitteln bei der Exposition gegenüber elektromagnetischen Feldern“ (PDF-Datei).

 

Quellen:

Dipl.-Ing. Ingo Bömmels

Bundesministerium für Arbeit und Soziales:  www.bmas.de

www.wikipedia.de

 

 

Text: Birgit Schlepütz
Foto: Ilona Kamelle-Niesmann