Gesetz und Freiwilligkeit

Seit dem 1. Januar 2021 sind Krankenkassen gesetzlich dazu verpflichtet, ihren Versicherten eine elektronische Patientenakte (ePA) anzubieten. Ob sie sie nutzen, bleibt deren freie Entscheidung. Der Grund, aus dem es die Akte gibt, ist denkbar einfach: Die Informationen über die gesundheitliche Situation von Patienten liegen oft an unterschiedlichen Stellen. Diese dezentrale Lagerung führt dazu, dass notwendige Daten nicht immer dort verfügbar sind, wo sie aktuell benötigt werden. Ärzte können sich also oft nur mühevoll ein Gesamtbild von der Situation ihrer Patienten machen. Allein bei chronisch Kranken, mehrfach Erkrankten oder Menschen, die viele Medikamente nehmen, ist dies jedoch wünschenswert. Dieses Problem löst die ePA. Ähnliche Vorteile gelten für Patienten: Auch sie können mit ihr gebündelt ihre Diagnosen, Krankenhausberichte, Medikamente, Vorsorgeuntersuchungen, Impfungen oder ihre Arzthistorie überblicken. Sie benötigen dazu lediglich ein Smartphone und die kostenlose TK-App.

Datenschutz und Autonomie der Patienten

Immer, wenn es um sensible Daten geht, geht es auch um den Datenschutz. Die Zahl der gehackten Patientendaten zeichnen in den letzten Jahren eine dramatische Situation. Deshalb hat man für die ePA das höchste Schutzniveau umgesetzt:  Jede Akte wird einzeln mit einem zufallsgenerierten Schlüssel erstellt und mit einer Gerätebindung verknüpft. „Ein Gerät, ein Zugang“ bedeutet: Selbst wenn jemand die Zugangsdaten eines Patienten kennt, könnte er ausschließlich über dessen autorisiertes Smartphone auf dessen Daten zugreifen. Für Nutzer heißt dies im Umkehrschluss: Immer, wenn Sie ein neues Smartphone kaufen, müssen sie ihr altes abmelden und das neue registrieren. Bevor Herr Leive also über die Inhalte und Möglichkeiten der elektronischen Patientenakte sprach, ging es um die Autonomie und den Datenschutz der Patienten.

7 Fakten zum Datenschutz und zur Autonomie des Patienten

  • Die Daten der ePA sind dreifach verschlüsselt: Zunächst liegen sie verschlüsselt an einem sicheren Speicherort. Nur die Versicherten selbst haben über einen sogenannten „persönlichen Schlüssel“ Zugriff darauf.
  • Die TK selbst kann die Daten der ePA nicht einsehen. Auch das Unternehmen IBM, mit der die Techniker Krankenkasse für die ePA zusammenarbeitet, kann die Daten der Patienten nicht lesen, da der Schlüssel in der Hand des Nutzers liegt
  • Die ePA ist zudem an ein bundesweites Netzwerk für sicheren Datentransfer angeschlossen (TI = Telematikinfrastruktur), auf das nur zugelassene Leistungserbringer wie z.B. Ärzte und Krankenhäuser zugreifen können. Für die Dokumentenverwaltung – und damit für den Austausch mit Ärzten – kann hier ein neuer Zugang über die Kasse generiert werden.
  • Alleine die Patienten entscheiden, was in der ePA erfasst und gespeichert werden soll.
  • Über die Zuteilung von Zugriffsrechten bestimmen ausschließlich die Patienten, welcher Arzt oder welche Klinik ihre Daten (oder Teile davon) einsehen darf. Patienten können auf zwei Ebenen entscheiden, wie sie ihre Daten teilen: Einerseits können sie die Zugriffsrechte für Dritte zeitlich einschränken. Andererseits können sie ab Januar 2022 explizit festlegen, wer welche Dokumente im Einzelnen einsehen darf. So können sie zum Beispiel gewährleisten, dass ein Betriebsarzt drei Tage lang bestimmte Dokumente einsehen darf – die Berichte eines Psychologen jedoch nicht.
  • Patienten ohne Smartphone können die TK mit der Anlage der Patientenakte beauftragen und über ihre Gesundheitskarte vor Ort beim Arztbesuch „ad-hoc“ Berechtigungen zur Akteneinsicht erteilen.
  • Die Nutzung der ePA ist für alle Versicherten freiwillig und kostenlos. Außerdem können sie die Daten auf Wunsch jederzeit löschen.

Die Inhalte der ePA

Sofern Patienten das wünschen und erlauben, können zugelassene Ärzte und Kliniken in der ePA Diagnosen, Krankenhausberichte, OP-Berichte, Arztbriefe, Medikamentenpläne inklusive von Unverträglichkeiten, Arbeitsunfähigkeitszeiten, Rezepte, Krankenhausaufenthalte oder Vorsorgeuntersuchungen hinterlegen. Alle diese Vorgänge werden chronologisch sortiert abgebildet und sind von den Patienten nachvollziehbar, da sie genau protokolliert werden. Auch die Datenquelle ist erkennbar, da zum Beispiel Arztdokumente und Patientendokumente farblich unterschiedlich gekennzeichnet sind. Ein Notizfeld lässt zudem eine eigene Verschlagwortung zu, so dass bestimmte Ereignisse – z.B. „Skiunfall Stubaital“ – über die Suchfunktion schnell zu finden sind.  Der bundeseinheitliche Medikationsplan und die Notfalldaten können  bereits heute auf der elektronischen Gesundheitskarte und zusätzlich in der ePA hinterlegt werden. In 2022 kommen hinzu:

  • der elektronische Impfpass,
  • der elektronische Mutterpass,
  • das U-Untersuchungsheft für Kinder und
  • das elektronische Zahnbonusheft

Zusätzlich zu diesen Informationen bietet die TK Ihren Versicherten in der Akte TK-Extra-Services an, z.B.:

  • eine Chronik mit allen Abrechnungsdaten der letzten 4 Jahre
  • individuelle Impf- und Vorsorgeempfehlungen
  • persönliches Arztverzeichnis

Ab 2022 können auch Vertreter auf die Akte zugelassen werden. Das kann insbesondere bei der Betreuung betagter Angehöriger sinnvoll sein. Da die Akte als lebenslange Patientenhistorie angelegt ist, können die Daten ab dem nächsten Jahr auch bei einem Versicherungswechsel mitgenommen werden.

Die Nutzer*innen der TK

Die Techniker Krankenkasse, so berichtete Herr Leive abschließend, hat bereits im Oktober die Schwelle von 200.000 Nutzer*innen für ihre ePA überschritten. Täglich registriere man mehrere hundert Nutzer, die sich neu anmelden.

Herr Leive führt diesen Erfolg auf die gute Kombination von Sicherheit und Services zurück und ist sehr erfreut, dass die TK von Beginn an auf das Nutzer-Ident-Verfahren gesetzt hat. In Corona-Zeiten, so Herr Leive, hätten viele   Patienten zudem von der schnellen Verfügbarkeit und Nutzbarkeit profitiert. Die Frage, ob vorzugsweise junge Menschen die ePA nutzten, konnte Herr Leive verneinen: Seitdem es auch die elektronische Akte für Babys gebe, reiche die Altersverteilung von 0 bis 96 Jahre.

 

Text: Birgit Schlepütz

Quellen: Vortrag Frank Leive, www.tk.de